Innerhalb der Gemeinde umziehen
Sie haben in unserer Gemeinde ein neues Zuhause gefunden? Bitte melden Sie Ihre neue Adresse innerhalb von 14 Tagen beim Einwohneramt.
Kontakt
Umzug innerhalb der Gemeinde / Adressänderung
Wer innerhalb von Quarten umzieht, hat die Adressänderung dem Einwohneramt innert 14 Tagen zu melden.
Schweizerinnen und Schweizer
Schweizerinnen und Schweizer können ihre Umzugsmeldung persönlich am Schalter des Einwohneramtes, per Mail oder online unter "eUmzugCH" mitteilen.
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige können sich ebenfalls persönlich am Schalter, per Mail oder online unter "eUmzugCH" ummelden. Folgende Dokumente werden benötigt:
- Ausländerausweis
- Gebühren EU/EFTA mit Bewilligung im Kreditkartenformat CHF 30.00 (Erwachsene), CHF 20.00 (Minderjährige)
- Gebühren EU/EFTA mit altem Papierausweis CHF 60.00 (Erwachsene), CHF 35.00 (Minderjährige)
- Gebühren Drittstaat CHF 30.00 (Erwachsene und Minderjährige)
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohneramt | 081 720 33 10 | sophie.kalberer@quarten.ch |