Von Quarten wegziehen
Sie ziehen von der Gemeinde Quarten weg? Hier finden Sie die Informationen, wie Sie sich abmelden können.
Kontakt
Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- neuer Mietvertrag
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Heimatschein
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 081 720 33 10 | sophie.kalberer@quarten.ch |