Gemeinderat
Der Rat
- stellt Anträge an die Bürgerschaft;
- vollzieht die Beschlüsse der Bürgerschaft;
- organisiert und führt die Verwaltung;
- bestellt Kommissionen;
- erfüllt weitere grundlegende Leitungs-, Planungs- und Verwaltungsaufgaben;
- reicht Klagen ein, anerkennt Klagen, ergreift Rechtsmittel und schliesst Vergleiche ab;
- setzt Recht unter Vorbehalt der Befugnisse der Bürgerschaft;
- vertritt die Gemeinde nach aussen;
- informiert die Öffentlichkeit über Geschäfte von allgemeinem Interesse;
- erfüllt alle weiteren Gemeindeaufgaben, für die kein anderes Organ zuständig ist.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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