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Gemeinde Quarten

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08:15-11:30 Uhr
13:45-18:00 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08:15-11:30 Uhr
13:45-16:30 Uhr

Inhalt

Einbürgerungsverfahren

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Quarten-Murg, Quarten-Mols, Quarten-Oberterzen, Quarten-Quinten oder Quarten erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Im Verfahren der ordentlichen Einbürgerung wird im Kanton St. Gallen zwischen folgenden zwei Einbürgerungsarten unterschieden:
  • Einbürgerung im Allgemeinen
  • Besondere Einbürgerung
Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Bundesamt für Migration am Verfahren beteiligt.

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab.

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