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Gemeinde Quarten

Öffnungszeiten
Rathaus

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Dienstag bis Freitag:
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Inhalt

Einladung zur ordentlichen Bürgerversammlung 2025

11. März 2025
Dienstag, 8. April 2025, 19.30 Uhr, Mehrzweckhalle Blumenau, Unterterzen

Verhandlungsgegenstände
1. Vorlage der Jahresrechnung 2024 (Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung und Bilanz)
2. Vorlage des detaillierten Budgets und des Steuerplans 2025
3. Allgemeine Umfrage

Jahresrechnung
Die Jahresrechnung 2024 finden Sie hier.

Anträge
Um Missverständnisse in der Interpretation zu vermeiden, sind allfällige Anträge an der Bürgerversammlung schriftlich einzureichen (Art. 39 Gemeindegesetz, abgekürzt GG; sGS 151.2).

Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr vollendet und nach dem Gesetz von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind (Art. 31 Kantonsverfassung, abgekürzt KV; sGS 111.1).

Stimmausweise
Als Stimmausweis gilt die per Post separat zugestellte Karte. Diese ist beim Eintritt in das Versammlungslokal vorzuweisen. Fehlende Stimmausweise sind rechtzeitig, d.h. bis spätestens Donnerstag, 3. April 2025, 16.30 Uhr, bei der Stimmregisterführerin (Einwohneramt) zu verlangen.

Protokoll Bürgerversammlung
Das Protokoll über die Bürgerversammlung liegt vom 22. April bis 5. Mai 2025 öffentlich auf (Art. 49 GG). Es kann während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeinderatskanzlei Quarten eingesehen werden. Innert der Auflagefrist kann jeder Stimmberechtigte und jeder Betroffene beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Beschwerde gegen das Protokoll erheben (Art. 50 GG). Diese hat einen Antrag auf Berichtigung zu enthalten.